Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsbeschwerde
Am 31.12.2007 (:)) wurde die 166 Seiten starke Verfassungsbeschwerde (verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de) zunächst von acht Personen gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Weitere rund 80.000 (Achtzigtausend) (pdf) Beschwerden folgen.
Ist eine Sammelklage in Deutschland zulässig?
Juristisch gesehen handelt es sich nicht um eine Sammelklage, sondern um eine “normale” Verfassungsbeschwerde, nur dass sie von vielen Personen gemeinsam erhoben wird. Das ist zulässig und geschieht vor dem Bundesverfassungsgericht oft, z.B. auch bei der Verfassungsbeschwerde gegen den großen Lauschangriff.
-http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/
Auch wenn gerade bei solchen “großen” Gesetzen die Judikative selten der Legislative widerspricht, ist eine ausführlich Begründete Verfassungsbeschwerde ein Muss. Man kann ja mal hoffen…


Comments(7)
Diese vielen Klagen sind Einzelklagen..
Davon wird diese erste bearbeitet, beim Rest wird wegen gleichem Inhalt einfach auf die erste verwiesen..
Weiß ich doch…
soll heißen es beschwert sich eine person es wird entschieden das egal ist und bei allen anderen kommt exakt die gleiche antwort?
aber ich finde sie sollten doch merken das es vielerlei personen gibt die es nicht wollen
aber 80k sind nur 0.1% der deutschen es gibt mehr die gegen nazis sind
Nur weil man das nicht will, heißt das nicht, dass man eine Verfassungsbeschwerde einreicht. Vielleicht ist man zu Faul für sowas. Ich bin z.B. auch dagegen, und habe trotzdem keine Verfassungsbeschwerde eingereicht (Und beschwerdefähig ist jeder Grundrechtsträger, d.h. auch Minderjährige…)
Es beschweren sich hierbei nicht eine, sondern 80.000 Personen, und @Alex, bei allen muss geprüft werden, ob die Beschwerde Gültigkeit hat, also nichts mit für jeden die gleiche Antwort. Im endeffekt wird natürlich entweder allen stattgegeben oder allen widersprochen.
So und jetzt ist die Wohnung von meiner Oma endlich leer, und wir fahren irgendwann gleich los… yeah.
Wenn sie alle den gleichen Wortlaut haben, läuft diese Prozedur nicht andauernd neu ab…
Es muss trotzdem bei jeder Person von irgendeinem Azubi oder was weiß ich wem beim BVerfG geprüft werden, ob diese die Verfassungsbeschwerde einreichen darf… (Denn ein Gesetz, über das sich beschwert wird, muss einen selbst immer direkt betreffen… sonst Beschwerde ungültig. Wobei hierbei AK Vorrat schon vorgearbeitet hat: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/179/55/ man muss nur noch auswählen, wodurch man betroffen ist..)